Whistleblower

Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie

Ausgangsituation

Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde zum 16.12.2019 beschlossen und hätte spätestens bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Mittlerweile gibt es den Referentenentwurf eines Gesetzes (Hinweisgeberschutzgesetz).

Das grundlegende Ziel der EU-Whistleblower-Richtlinie ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Rechtsverstößen zu forcieren. Gleichzeitig sollen aber die Hinweisgeber („Whistleblower“) sowie gegebenenfalls Dritte / Vermittler, die bei der Meldung unterstützen, besser geschützt werden. Es soll vermieden werden, dass diese Personen negative zivil-, straf- oder verwaltungs-rechtliche Konsequenzen im Nachgang zu einer Meldung befürchten müssen.

Die Richtlinie betrifft Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Die Mitgliedsstaaten können die Grenze jedoch auf bis zu 250 Mitarbeiter anheben, um kleinere Unternehmen von der Pflicht zu befreien. Außerdem sollen Behörden und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern dazu verpflichtet sein, entsprechende Meldekanäle einzurichten.