Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

 

nach langem Ringen ist es nun so weit, der Bundesrat hat zugestimmt:

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kommt verpflichtend für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitende voraussichtlich ab Juli 2023!

In seiner Sitzung am 12. Mai hat der Bundesrat dem neu vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz von hinweisgebenden Personen zugestimmt. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt sind es nur noch Tage. Nur einen Monat später tritt das Gesetz in Kraft, also vermutlich schon im Juli 2023.

Wir bieten Ihnen eine intuitive und effiziente Cloud-Lösung zur rechtskonformen Umsetzung des HinSchG.

Diese minimiert Ihren Aufwand zur Umsetzung Ihres Prozesses erheblich.

Ihre Vorteile:

• Gesetzeskonforme Erfüllung aller Pflichten

• Große Zeitersparnis, minimaler Personalaufwand

• Nach Einrichtung sofort einsatzbereit

• Einhaltung von Aufbewahrungs- und Löschfristen

• Jederzeit erreichbar

• Anonyme Kommunikation für den Meldenden möglich

• Sie erhalten die Meldung bequem per Mail, keine separate Software notwendig

• Begleitung des Prozesses durch unser erfahrenes und kompetentes Team

• Transparentes Kostenmodell

Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber eine Strafe von bis zu 20.000 € pro Geschäftsführer einer Gesellschaft vorsieht, die zum Stichtag keinen Meldekanal implementiert haben. Außerdem kann der falsche Umgang mit Hinweisen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.

Bei Interesse stehen wir Ihnen für eine persönliche Vorstellung unseres Tools gerne zur Verfügung.